Rahmenbedingungen

Die Honorierung für medizinische und psychotherapeutische Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da es sich bei meiner Praxis um eine privatärztliche Praxis handelt, kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe werden die Kosten für medizinische Behandlungsmaßnahmen in aller Regel übernommen.

Kostenübernahme für Psychotherapie bei privat Versicherten
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel ebenfalls von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen.
Als privat Versicherter hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt einer Psychotherapie, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Kostenübernahme für Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten möglich
Da ich ausschließlich eine Privatpraxis betreiben kann, ist es mir nicht möglich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann aber mit der GKV vereinbart werden, dass die GKV einen Großteil der Gebühren auf dem Wege des Kostenerstattungsverfahrens erstattet (§ 13 SGB V Kostenerstattung). Dazu müssen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie sich erfolglos um einen Therapieplatz bei niedergelassenen Kollegen mit Kassensitz bemüht haben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.